Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 73 Zuerkennung
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/73#abs-1 (1) Die Förderhilfen werden in den ersten fünf Monaten eines Kalenderjahres dem Hersteller, der regieführenden und der drehbuchschreibenden Person des Referenzfilms durch Bescheid zuerkannt, soweit der Hersteller bis zum Ablauf des 1. März des gleichen Kalenderjahres die Voraussetzungen für die Zuerkennung nachgewiesen hat. Ob eine Förderung dem Grunde nach erfolgen wird, kann schon vor Zuerkennung mitgeteilt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/73#abs-2 (2) Steht dem Grunde nach fest, dass ein Film eine hinreichende Referenzpunktzahl erreicht hat, kann die Filmförderungsanstalt nach Maßgabe der Haushaltslage bis zu 70 Prozent des Referenzwertes des Vorjahres vorab zuerkennen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/73#abs-3 (3) Der Zuerkennungsbescheid ist mit Auflagen zu verbinden, um sicherzustellen, dass für den Fall der Verwendung der Förderhilfen zur Herstellung eines neuen programmfüllenden Films der neue Film den jeweils geltenden Voraussetzungen der §§ 41 bis 47 sowie den Voraussetzungen des Unterabschnitts 3 entspricht. Die antragstellende Person kann die Erfüllung der Auflagen nach Satz 1 bis zur Auszahlung der Förderhilfe nachholen.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 73 FFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 28.01.2014 – 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem FilmförderungsgesetzZitiert von 105
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2010 – OVG 10 S 8.10Zitiert von 2
- VG Berlin, 13.12.2022 – 21 K 99/21
- VG Berlin, 06.05.2010 – 21 L 42.10Zitiert von 1
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 30/10Filmförderungsgesetz: Vereinbarkeit der Filmabgabe mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 23/10Vereinbarkeit der Erhebung der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz mit dem Grundgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 02.06.2015 – 15 A 2062/12Anspruch auf Informationszugang zu Verwaltungsvorgängen betreffend ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013 – OVG 6 B 14.12
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013 – OVG 6 B 13.12Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 73 FFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.